THE HOME IBIZA
Beginne deine Reise für mehr Gelassenheit & Freiheit und finde dein Zuhause!
„When the end of the world comes I should like to be on IBIZA!“ – ZITAT von Michael Nostradamus
Da bei einem Immobilienkauf auf Ibiza spanisches Recht gilt, sollten sich Käufer vorab über einige Details informieren:
Sobald eine feste Kaufabsicht besteht, ist es üblich, einen Vorvertrag abzuschließen, bei dem der Käufer eine Anzahlung von 10 Prozent des Kaufpreises leistet. Tritt er vom Vorvertrag zurück, darf der Verkäufer die Anzahlung behalten. Andererseits erhält der Käufer die doppelte Anzahlung zurück, wenn der Verkäufer vom Kauf zurücktritt.
Zusätzlich zum reinen Kaufpreis fallen Nebenkosten an, die insgesamt bis zu 15 Prozent des Kaufpreises betragen können. Dazu zählen die Grunderwerbsteuer sowie Gebühren für den Notar und die Eintragung ins Grundbuch.
Ausländer benötigen für den Kauf einer Immobilie in Spanien eine Steuernummer (NIE). Diese können wir im Vorfeld gegen Gebühr für Sie beantragen und vorbereiten.
– Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones): 8–10 %
– Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados): 1,5 und 2 %
– Eintragung ins Grundbuch: 0,5 % – Notar: 0,8–2 %
– Eventuell Anwalt: ca. 1 %
Die Provision wird vom Verkäufer übernommen.
Auf Wunsch leiten wir für Sie die Überprüfung aller Immobiliendaten über ein Sachverständigenbüro ein.
Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen die Ergebnisse und Ihre Wünsche. Alle Objektinformationen und Unterlagen, wie z.B. Pläne und Abrechnungen, werden vom Verkäufer zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen keine Haftung für die Angaben des Eigentümers.